Heizkosten Fernablesung wird Pflicht 2027
Alles unter Kontrolle

Ab 2027 tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft, die eine Pflicht zur Funkablesung von Heizungen vorsieht.

Diese Regelung zielt darauf ab, den Energieverbrauch transparenter zu gestalten und den CO2-Ausstoß durch effizienteres Heizverhalten zu reduzieren. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu:

Gesetzliche Grundlage

Die Pflicht zur Funkablesung ab 2027 basiert auf der Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO), die im Einklang mit der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) steht. Diese Richtlinie verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch in Gebäuden europaweit zu senken.

Betroffene Geräte

Alle neu installierten Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Wasserzähler müssen ab 2027 fernauslesbar sein. Bestehende Geräte, die noch nicht funkfähig sind, müssen bis spätestens Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Funktionsweise der Funkablesung

Automatische Datenerfassung: Die Funkablesung ermöglicht die automatische und regelmäßige Erfassung der Verbrauchsdaten, ohne dass ein Ableser die Wohnung betreten muss.
Datenübertragung: Die Verbrauchsdaten werden drahtlos an ein zentrales System übertragen, wo sie zur Abrechnung und Analyse bereitgestellt werden.

Vorteile für Verbraucher und Vermieter

Transparenz: Mieter und Eigentümer erhalten regelmäßige Informationen über ihren Verbrauch, was zu einem bewussteren und energiesparenderen Verhalten führen kann.
Komfort: Die Notwendigkeit für manuelle Ablesetermine entfällt, was Zeit und Aufwand spart.
Genauigkeit: Funkablesungen verringern das Risiko von Ablesefehlern und ermöglichen eine exaktere Abrechnung.

Auswirkungen auf die Abrechnung

Häufigere Abrechnung: Die EED schreibt vor, dass die Verbrauchsinformationen den Nutzern monatlich zur Verfügung gestellt werden müssen, was zu einer genaueren und zeitnäheren Abrechnung führt.
Kosten: Die Umstellung auf funkbasierte Messsysteme kann für Vermieter und Eigentümer zunächst Investitionskosten verursachen, die jedoch langfristig durch Einsparungen bei den Ablesekosten und durch effizienteren Energieverbrauch ausgeglichen werden können.

Nachrüstung und Kosten

Frist für Nachrüstung: Bis Ende 2026 müssen alle nicht funkfähigen Zähler und Verteiler nachgerüstet oder ersetzt werden.
Kostenübernahme: In der Regel tragen Vermieter die Kosten für die Umrüstung, können jedoch einen Teil der Kosten über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben.

Datenschutz

Die gesammelten Verbrauchsdaten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen. Es wird sichergestellt, dass die Daten verschlüsselt übertragen und nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Werden die neuen Anforderungen nicht erfüllt, drohen Bußgelder und Sanktionen für Vermieter und Eigentümer. Zudem könnte die Heizkostenabrechnung bei nicht ordnungsgemäßer Datenerfassung angefochten werden.

Empfehlungen

Frühzeitige Planung: Eigentümer und Vermieter sollten frühzeitig mit der Planung und Umsetzung der Nachrüstung beginnen, um Fristen einzuhalten und Kosten zu optimieren.
Beratung nutzen: Es ist ratsam, sich von Fachleuten beraten zu lassen, um die beste Lösung für das jeweilige Gebäude zu finden.

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